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Trinkgeld in der Gastronomie: steuerfrei und fair verteilen

Trinkgeld gehört dem Team. OneGastro sorgt dafür, dass es so bleibt: Die Serviceleitung verwaltet die Kasse, das Team stimmt der Regel zu, der Inhaber nimmt nicht teil, und jeder Tag ist dokumentiert.

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Wann ist Trinkgeld steuerfrei?

Nach § 3 Nr. 51 Einkommensteuergesetz ist Trinkgeld für Arbeitnehmer steuerfrei, wenn es ein Gast freiwillig und ohne Rechtsanspruch für eine Arbeitsleistung gibt und es den Mitarbeitern zugutekommt. Eine Obergrenze gibt es seit 2002 nicht mehr.

Wann wird es steuerpflichtig?

Ein fest berechneter Bedienungszuschlag ist kein freiwilliges Trinkgeld, sondern Arbeitslohn. Trinkgeld, das der Inhaber selbst erhält, ist bei ihm eine Betriebseinnahme. Heikel wird es auch, wenn der Arbeitgeber das Trinkgeld einbehält und nach eigenem Ermessen verteilt, denn dann kann es als Lohn gewertet werden.

Trinkgeld teilen: Pool und Verteilschlüssel

Viele Betriebe sammeln das Trinkgeld und verteilen es im Team, zum Beispiel gleich nach Stunden oder mit festen Anteilen für Küche und Spüle. Wichtig ist, dass das Team die Regel trägt und sie nicht einseitig vom Chef angeordnet wird. Am besten verwaltet eine Person aus dem Service die Kasse.

Kartentrinkgeld

Gibt der Gast das Trinkgeld per Karte, läuft es über das Konto des Betriebs. Der Betrieb reicht es dann vollständig an das Team durch, es gehört nicht zum Umsatz. Eine saubere Dokumentation ist hier besonders wichtig.

So regelt OneGastro das Trinkgeld

Die Serviceleitung ist für die Trinkgeldkasse verantwortlich und stellt die Regel ein: gleich nach Stunden oder feste Anteile je Bereich, zum Beispiel Küche 20 %, Spüle 10 %, Rest Service. Jeder Mitarbeiter stimmt der Regel in seiner App zu. Der Inhaber sieht die Regel, kann sie aber nicht ändern und nimmt nicht teil. Die Verteilung errechnet OneGastro aus den gestempelten Stunden, und das Monatsprotokoll geht auf Knopfdruck an den Steuerberater.

Hinweis

Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Betrieb stimmst du die Regelung bitte mit deinem Steuerberater ab.

Das steckt drin

✓ Tagesabrechnung per Z-Bon-Foto
✓ Trinkgeld steuerfrei: Serviceleitung verteilt
✓ Kassenbuch und Kassensturz
✓ Monatsabschluss für den Steuerberater
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Häufige Fragen

Ist Trinkgeld in der Gastronomie steuerfrei?

Für Arbeitnehmer ja, wenn es freiwillig vom Gast kommt, ohne Rechtsanspruch, und den Mitarbeitern zugutekommt (§ 3 Nr. 51 EStG).

Darf der Chef vom Trinkgeld etwas bekommen?

Trinkgeld an den Inhaber ist bei ihm eine steuerpflichtige Betriebseinnahme. In OneGastro nimmt der Inhaber deshalb nicht an der Verteilung teil.

Darf die Küche am Trinkgeld beteiligt werden?

Ja, viele Teams verteilen Trinkgeld auf Service, Küche und Spüle. Wichtig ist, dass das Team die Regel trägt. In OneGastro stimmt jeder Mitarbeiter in der App zu.

Was gilt bei Kartentrinkgeld?

Der Betrieb reicht es vollständig an das Team weiter. Es ist kein Umsatz des Betriebs und wird in OneGastro getrennt erfasst.